Die Mitgliedschaft endet durch
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn
Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
1. Die Kasse und die Vermögensverhältnisse des Vereins sind nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres von zwei, von der Mitgliederversammlung zu wählenden, Rechnungsprüfern zu prüfen. Die Kassenprüfer werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
2. Die Prüfung hat so rechtzeitig stattzufinden, dass in der ordentlichen Mitgliederversammlung ein mündlicher Bericht über die Vermögensverhältnisse des Vereins erstattet werden kann.
3. Die Rechnungsprüfer müssen die Fähigkeit besitzen, eine Buchprüfung ordnungsgemäß durchführen zu können.
4. Die Rechnungsprüfer können jederzeit Einsicht in die Vermögensverhältnisse des Vereins nehmen und dürfen nicht dem Vorstand angehören.
5. Der Bericht der Rechnungsprüfer ist schriftlich niederzulegen.
1. Der Vorstand hat das Recht, seinen Kreis durch sachverständige Personen zu erweitern.
2. Die kooptierten Vorstandsmitglieder haben in den Beratungen kein Stimmrecht.
3. Ihre Amtszeit endet mit der Amtszeit des sie kooptierten Vorstandes, wenn sie nicht durch Zeitablauf endet.
4. Der/die Jugendgruppenleiter werden auf jederzeitigen Widerruf vom Vorstand ernannt.
5. Sie müssen durch ihre Persönlichkeit Gewähr für ordnungsgemäße, auf die Jugend abgestellte Leitung der Gruppe bieten.
6. Sie üben ihre Tätigkeit nach den vom Vorstand erteilten Richtlinien ehrenamtlich aus.
1. Der Vorstand wird ermächtigt, an dieser Satzung eventuell notwendig werdende redaktionelle Änderungen durchzuführen.
Diese Satzung tritt im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.
Diese Satzung wurde mit der Mitgliederversammlung
1. vom 15.06.1974,
2. mit Änderung am 23.10.1999,
3. mit Änderung am 11.06.2005,
4. mit Änderung am 10.03.2007,
5. mit Änderung am 27.06.2009,
6. mit Änderung am 15.04.2015,
7. mit Änderung am 06.09.2015,
8. mit Änderung am 13.03.2019,
9. mit Änderung am 15.09.2022
mit der hierfür erforderlichen Mehrheit beschlossen.